Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehend führen wir unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) auf.

Sie können unsere Allgemeine Geschäftsbedigungen auch herunterladen und auf Ihrem PC speichern, oder ausdrucken: AGB_NOR-Hausnotruf  

§1 Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen Ihnen („Teilnehmer“) und uns („Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V.“) geschlossenen Verträgen über mobilen Hausnotrufdienst, die Miete eines Notrufgeräts, die Miete eines Spezial-Türschlosses, weiterem Zubehör sowie sonstigen Dienstleistungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Einzelheiten zu unseren Angeboten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Produkt-, bzw. Paketbeschreibungen.

§2 Vertragsschluss

Ihr Vertragspartner ist die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V.. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und alle rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V., Kiliansring 5, 65343 Eltville am Rhein, vertreten durch den Vorstand, Vereinsregister des Registergerichts Wiesbaden, VR 6702, mit oder gegenüber ihren Kunden.

Der Vertrag kann auf folgenden Wegen zustande kommen:

  1. via Internet, indem Sie das Bestellformular ausfüllen, diese AGB bestätigen und Ihre Bestellung online abschicken. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail sowie durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Tagen annehmen. Die Warenauslieferung setzt jedoch den Eingang der Kaution voraus. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem vom Ihnen gewählten Paket.
  2. durch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Bestellformulars in Papierform und Übergabe an unseren Berater oder Zusendung per Post/E-Mail (als eingescanntes Dokument).

§3 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V., Kiliansring 5, 65343 Eltville, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail: padrino@pro-autark.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die erhaltenen Produkte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Produkte vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer ist nicht befristet.
  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ablauf des Kalendermonats gekündigt werden.
  3. Im Todesfall des Kunden endet das Vertragsverhältnis nach schriftlicher Mitteilung automatisch.

Dies löst automatisch die Rücksendung/Rückgabe der Produkte aus.

  1. Die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. ist insbesondere in folgenden Fällen berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen:
    1. der Teilnehmer sich mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug befindet.
    2. wenn der leihweise überlassene PADRINO von fremden Personen, also nicht dem gemeldeten Teilnehmer, mehrfach missbräuchlich verwendet wird.
    3. wenn das/die Geräte (PADRINO/ PALACIO/ Steuerungsgerät) geöffnet, oder manipuliert wird/werden; wenn die SIM-Karte missbräuchlich verwendet wird.

§5 Leistungsumfang des Dienstleistungsvertrags

  1. Den genauen Leistungsumfang unserer verschiedenen Pakete entnehmen Sie den jeweiligen Produkt-beschreibungen.
  2. Die Leistung unserer „24/7 Hausnotruf-Zentrale“ ist sowohl im Basis-, als auch im Premium-Paket inklusive. Diese Dienstleistung umfasst:
    1. eine Hausnotruf-Zentrale, die 24 Stunden am Tag, 7-Tage die Woche mit unseren Mitarbeitern besetzt ist
    2. die Entgegennahme von Notrufen der Teilnehmer
    3. die Einleitung von jeweils der Situation entsprechend erforderlichen Hilfsmaßnahmen (ggf. die Alarmierung des regional zuständigen Rettungsdienstes). Ist für die Hausnotruf-Zentrale erkennbar, dass es sich um einen medizinischen Notfall handelt, so verständigt sie den Rettungsdienst. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich um keinen medizinischen Notfall handelte, so trägt die Kosten des Rettungsdienstes – sofern diese in Rechnung gestellt werden – der Teilnehmer.  Bei einem Notruf ohne Sprechkontakt verständigt unsere Hausnotruf-Zentrale eine der von dem Teilnehmer festgelegten Bezugspersonen. Wurde diese Bezugsperson telefonisch verständigt, ist unsere Hausnotruf-Zentrale nicht zur Benachrichtigung weiterer Bezugspersonen oder Dritter verpflichtet. Die Notrufzentrale wird sich sachgerecht bemühen, die Bezugsperson zu erreichen. Ein tatsächliches Erreichen der Bezugsperson ist nicht geschuldet. Ist keine Bezugsperson erreichbar, verständigt unsere Hausnotruf-Zentrale den regional zuständigen Rettungsdienst. Ist eine lebensbedrohliche Situation zu vermuten und ist die Bezugsperson für die Hausnotruf-Zentrale nicht erreichbar, so dass die Wohnungstür von den Hilfskräften zwangsweise geöffnet werden muss, so ist die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. diesbezüglich von jeglicher Haftung freigestellt. 
    4. Alle Einsätze werden durch unsere Hausnotruf-Zentrale dokumentiert und aufgezeichnet. Der Teilnehmer kann nach jedem Alarmruf eine Durchschrift der jeweiligen Einsatz-dokumentation bei uns anfordern.

§6 Lieferbedingungen

Zu Ihrem gewählten Leistungspaket(en) kommen keine weiteren Liefer- oder Versandkosten hinzu. Diese sind mit der jeweiligen einmaligen Einrichtungsgebühr bereits abgegolten. 

Die Lieferung erfolgt in der Regel auf dem Versandweg. Außerhalb der Regel sind andere Lieferarten in Absprache mit Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. denkbar. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich.

Das bestellte Paket wird in der Regel innerhalb von 2 Werktagen an Sie versendet.

§7 Bezahlung

  1. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist Voraussetzung für die Nutzung unserer Pakete, da diese eine monatlich zu entrichtende Gebühr beinhalten.
  2. Monatliche Beiträge sind jeweils zum 3. des Monats fällig.
  3. Alle anderen einmalig zu entrichtenden Gebühren werden sofort nach Vertragsschluss fällig.
  4. Unberechtigt zurückgewiesene Lastschriften können mit einer Bearbeitungsgebühr bis zu 10,- € zuzüglich der angefallenen Bearbeitungskosten der Bank in Rechnung gestellt werden.
  5. Die in den Pakten ausgewiesenen Preise verstehen sich als Endpreise; einschließlich anfallender Mehrwertsteuer und Versandkosten.
  6. SEPA-Lastschrift: Um diese monatliche Zahlung für Sie und uns unkomplizierter zu gestalten, haben wir uns für das SEPA-Lastschriftverfahren als Standard-Zahlungs-methode entschieden. Die monatliche Zahlung erfolgt dann per Einzug von Ihrem Bankkonto. Die Kontobelastung erfolgt bei Versand der Ware bzw. 7 Tage nach Versand Ihrer Monatsrechnung für das bestellte Paket/die bestellten Pakete von uns. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie gesondert in einer Vorabankündigung informieren. Die Frist für Ihre Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung (Pre-Notification-Frist) wird auf 7 Tage verkürzt. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für die SEPA-Lastschriften für Sie an.
  7. Der Widerruf einer vertraglich vereinbarten SEPA-Lastschrift ist jederzeit schriftlich möglich. Fallen aufgrund eines Widerrufs bei dem Kreditinstitut Gebühren zulasten der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. an, so hat der Teilnehmer diese zu erstatten, es sei denn, Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. hat unberechtigt eine Belastung des Kontos vorgenommen. In einem solchen Fall wird der Vertrag automatisch gekündigt und § 8, Nr. 6 kommt zum Tragen.

§8 Leihweise zur Verfügung gestellte Geräte samt Zubehör

  1. Alle Geräte, die dem Teilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt werden, befinden sich in einem hygienisch und technisch einwandfreien Zustand. Sie sind Eigentum der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V.. Sie dürfen an keinen Dritten verliehen oder verpfändet werden.
  2. Die Einrichtung, Montage, Wartung und ggf. der Ersatz der Geräte werden ausschließlich durch die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. oder von dieser beauftragten Dritten vorgenommen.
  3. Die Geräte sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Verlust, Beschädigung oder Funktionseinschränkungen sind der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. unverzüglich mitzuteilen.
  4. Die Kosten für die Instandsetzung oder der Ersatz eines Gerätes trägt die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V., es sei denn, es liegt ein Fall von Abs. 5 vor.
  5. Bei Verlust eines Gerätes, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Gerätes durch den Teilnehmer oder eines Dritten wird sofort Schadensersatz in Höhe von 200,-€ für PADRINO, 300,-€ für PALACIO ebenso für das Steuerungsgerät, fällig und dem Teilnehmer in Rechnung gestellt (entsprechend der Schadensersatz-vorschriften des BGB). Eine Rückvergütung des Beitrages für die Ausfallzeit wird nicht gewährt.
  6. Nach Vertragsende sind die Geräte innerhalb von 14 Tagen in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand mit allen in der Paketbeschreibung aufgeführten Teilen und Zubehör an die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V., Kiliansring 5, 65343 Eltville, auf eigene Kosten zurückzuschicken.Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder werden Verletzungen der Pflichten nach §8 Abs.5 dieser AGB festgestellt, hat die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. ein Recht auf Schadensersatz entsprechend den Vorschriften des BGB.

§9 Informationspflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer versichert, dass alle Angaben im Formular des PADRINO-Paket-Vertrages zutreffend sind und alle Personen, die als Bezugsperson benannt wurden, informiert und mit ihrer Aufgabe, sowie der Speicherung und Verwendung ihrer Daten durch die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. für die Kontaktierung im Notfall durch unsere Hausnotruf-Zentrale einverstanden sind. Ferner versichert der Teilnehmer, dass sowohl er, als auch die Bezugsperson einverstanden sind, dass das mit der Hausnotruf-Zentrale geführte Notruf-Telefonats zu Zwecken der Rekonstruierbarkeit des Notruf-Telefonats aufgezeichnet und spätestens nach 12 Monaten gelöscht wird.
  2. Sollten die Bezugspersonen mit der Speicherung der Daten oder Aufzeichnungen der Notruf-Telefonate nicht, oder nicht mehr einverstanden sein, so hat der Teilnehmer dies der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. unverzüglich mitzuteilen. Die Angaben werden daraufhin umgehend im Datenblatt gelöscht und stehen dann im Falle eines Notrufs zukünftig nicht mehr zur Verfügung.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der im Vertrag aufgeführten Angaben und/oder der im Datenblatt hinterlegten Informationen der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes, die bspw. eine besondere Behandlung seines Notrufs nötig machen, hat der Teilnehmer ebenfalls unverzüglich schriftlich der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. mitzuteilen.

§10 Datenschutz

  1. Der Betrieb der Hausnotruf-Zentrale und die Einleitung wirksamer Hilfsmaßnahmen setzen die Speicherung persönlicher Daten des Teilnehmers voraus.
  2. Die im Datenblatt gemachten Angaben des Teilnehmers und der Bezugsperson werden elektronisch gespeichert und – soweit erforderlich – zum Zweck der Vertragsdurchführung verarbeitet und genutzt.
  3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Notruf erforderlichen Daten von Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. erfasst und gespeichert werden und an Bezugspersonen, Einsatzkräfte und sonstige geeignete Hilfspersonen weitergeleitet werden dürfen. Veränderungen im persönlichen Bereich, wie z. B. Änderungen des Wohnortes, Wechsel der Bezugspersonen, Austausch von Schlössern oder wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes sind der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. umgehend schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus wird die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. keinerlei Daten des Teilnehmers an Dritte weitergeben. Endet das Vertragsverhältnis und sind sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen erledigt, dann löscht Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. die gespeicherten Daten des Teilnehmers mit Ablauf von x Monaten (Zeit für Regress). Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Personenbezogenen Daten verlangen.
  4. Die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG). Personenbezogene Daten, die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. und seinen Mitarbeitern aufgrund der Erfüllung dieses Vertrages bekannt werden, werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen dem Datengeheimnis.

§11 Haftung

  1. Die Haftung für Störungen der Funktion des PADRINO/Türschlosses/Hausnotruf-Zentrale ist im Falle höherer Gewalt, insbesondere Sturm, Gewitter, Hochwasser, Erdbeben und ähnlichem ausgeschlossen. Die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. kann für Beeinträchtigungen und Störungen der Strom -, Telefon-, und Mobilfunkanbieter, nicht haftbar gemacht werden. Es kann in solchen Fällen zu Einschränkungen der Notruffunktion von PADRINO kommen.
  2. Schadensersatzansprüche gegenüber der Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit ein Schaden durch die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. haftet bei einfacher Fahrlässigkeit ansonsten nur, wenn eine Vertragspflicht verletzt worden ist. Für solche Schadensfälle ist die Haftung gegenüber dem Teilnehmer durch den zum Zeitpunkt des Schadensfalles gültigen Versicherungsvertrag beschränkt.
  3. Die Haftung von Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer Änderungen oder Reparaturen an den von Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. gelieferten Geräten von nicht autorisierten Dritten vornehmen lässt.
  4. Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. haftet nicht, falls PADRINO von Dritten missbräuchlich verwendet wird.

§12 Änderungsvorbehalt

  1. Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an technische und/oder rechtliche Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Preise und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
  2. Die beschriebenen Leistungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, Sie hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss geltendem Leistungsumfang objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von diesem nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Leistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
  3. Preisänderungen erfolgen in Ausübung billigen Ermessens gemäß § 315 BGB. Eine einseitige Preisänderung kann von Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer vorgenommen werden. Die Nachbarschaftshilfe Oberer Rheingau e.V. ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen.
  4. Nach Ziffer1-3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibung sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen bedingt sind, werden Ihnen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Ihnen steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigen Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Sie werden auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Der Begriff „Teilnehmer“ lässt in keinem Fall einen Rückschluss auf das tatsächliche Geschlecht des Teilnehmers zu.
  3. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Kündigungen und Rücktrittserklärungen (Widerruf) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder der Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§14 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Stand: Juli 2017